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Berufsauslagen, Vorsorge und Schulden

Wissenswertes zur Erstellung der Steuererklärung 2020

Berufsauslagen – Aus-/Weiterbildung

Beachten Sie, dass sämtliche Kosten für die berufliche Aus- und Weiterbildung steuerlich zum Abzug zugelassen sind. Selbstverständlich nur jene Kosten, welche durch Sie direkt bezahlt worden sind. Aus- und Weiterbildungen, welche durch den Arbeitgeber bezahlt oder erstattet wurden, können steuerlich durch den Steuerpflichtigen nicht zusätzlich zum Abzug gelangen.

Diesbezüglich sind auch Auslagen für Fachliteratur, auswärtige Verpflegung an Ausbildungstagen und die entsprechenden Fahrtkosten zum Ausbildungsort steuerlich absetzbar.

Fahrkostenabzug: Wer zufolge Behinderung auf ein privates Motorfahrzeug angewiesen ist, kann die daraus entstandenen und nachgewiesenen Kosten vollumfänglich steuerlich in Abzug bringen. Die gesetzliche Fahrkostenbegrenzung greift in diesem Fall nicht (FABI).

 

Einlagen in die gebundene Vorsorge – Säule 3a

Einlagen in die gebundene Vorsorge können auch dann vorgenommen werden, wenn Sie einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen und keiner beruflichen Vorsorge (BVG) angeschlossen sind. Hier können Sie max. 20 % des Bruttoeinkommens in die Säule 3a (Bank- und/oder Versicherungslösung) einzahlen. Sofern Sie einer beruflichen Vorsorge angeschlossen sind, beträgt der jährlich maximal mögliche Einzahlungsbetrag CHF 6'883.

 

Schuldzinsen

Als Schuldzinsen gelten auch bezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen bei Banken für die Auflösung von Hypotheken (Liegenschaft im Privatvermögen), sofern diese beim gleichen Kreditinstitut wieder abgeschlossen werden; D. h., dass das Schuldverhältnis nicht beendet oder abgelöst, sondern lediglich verändert wird.

Wird die Hypothek infolge eines Verkaufs der Liegenschaft fällig, können solche Vorfälligkeitsentschädigungen bei der Grundstückgewinnsteuer als Anlagekosten steuerlich geltend gemacht werden.

Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zu diesen oder anderen Themen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.