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Sie gehen, Ihre Internet-Accounts bleiben. Was tun?

Kennen Sie die Gemeinsamkeiten zwischen Online-Shopping, Social Media und E-Mails? Sie alle benötigen die Erstellung eines Benutzerkontos mit Passwort. Senden Sie mit Ihrem Account Nachrichten, kaufen Produkte und teilen Bilder?  Wenn ja, dann gehören Ihnen diese Daten. Wenn Ihnen etwas gehört, können Sie das in der Regel weitergeben. Doch wie soll das im Zusammenhang mit der Erbschaft geschehen? Im Fall von Daten, die im Internet beziehungsweise auf Fremdservern gespeichert werden, ist die Übertragungsregelung trübe. Es wird weder im Schweizer Erbrecht noch im Persönlichkeitsrecht festgesetzt, ob diese Inhalte Teil des Nachlasses sind. «Es handelt sich dabei meistens nicht um Vermögenswerte im Sinne des Erbrechts, sondern vielmehr um persönlichkeitsrechtliche Belange, welche nicht auf die Erben übergehen (Art. 31 Abs. 1 ZGB). Die Angehörigen haben unter Berufung auf den Andenkenschutz nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten», schreibt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB).

Es ist allerdings möglich, die Hinterlassenschaft mit einem Testament oder Erbvertrag zu organisieren.

Zunächst gibt es vier Varianten, die Zugriffsfrage zu regeln:

  • Sie verbieten den Zugriff auf Ihre Konten
  • Sie geben jemandem nur auf gewisse Daten Zugriff
  • Sie erlauben einen eingeschränkten Zugangsberechtigung auf den Accounts
  • Sie erteilen jemandem volles Nutzungsrecht und bejahen die Weiterführung der Accounts

Interessant für Benutzerinnen und Benutzer von Cloud-Server-Dienste ist zudem, dass sowie die Daten als auch der Vertrag vererbbar sind. Somit haben Erbinnen und Erben einen vertraglichen Anspruch auf den Datenzugriff.

Für eine reibungslose Weitergabe ist es von Vorteil, wenn Sie zunächst alle Ihre Accounts samt Passwort auflisten. Versorgen Sie das Dokument an einem sicheren Ort und aktualisieren Sie es bei Bedarf. Somit verschaffen Sie sich auch einen Überblick über Ihre Accounts und können überprüfen, welche Benutzerkonten weitergeführt werden sollen. Mit dieser Vorarbeit erleichtern Sie die Situation Ihrer Angehörigen in Zukunft.

Wir bieten Ihnen vollständige Unterstützung bei der Nachlassplanung. Sie haben Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unser Experte berät Sie gerne.