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Reduktion der Pflichtteile der Nachkommen / Abschaffung der Pflichtteile der Eltern

Was gleichbleibt ist die gesetzliche Erbfolge. Neu bietet sich ein grösserer Freiraum aufgrund der Veränderung des Pflichtteils der Nachkommen. Dieser beträgt neu nur noch die Hälfte (1/2) des gesetzlichen Erbanteils statt wie bisher drei Viertel (3/4). Ebenfalls wird der Pflichtteilsanspruch der Eltern komplett gestrichen. Sie verlieren somit jeden Pflichtteils-Anspruch am Nachlass.

Vorteil dieser Anpassungen ist, dass der/die Erblasser/in einen grösseren Spielraum für die Begünstigung eines Konkubinatspartners, sonstiger Personen oder auch einer (gemeinnützigen) Organisation hat. Ehegatten ohne Nachkommen oder Partner:innen in eingetragener Partnerschaft, können sich ab dem 1.1.2023 ohne Verletzung eines gesetzlichen Pflichtteilsanspruchs als Alleinerben einsetzen.

Obwohl mit der Revision mehr Freiheit in der Nachlassplanung möglich ist, sollte die steuerliche Seite (Erbschaftssteuer) nicht ausser Acht gelassen und ebenfalls genau geprüft werden. Daran ändert sich nämlich nichts und vor allem für Nichtverwandte fallen in den meisten Kantonen erhebliche Erbschaftssteuern an (ausgenommen sind die Kantone Schwyz und Obwalden, welche keine Erbschaftssteuern/Schenkungssteuern erheben).

Wie bisher kann der/die Erblasser/in dem überlebenden Ehegatten die Nutzniessung am gesamten Teil der Erbschaft, der den gemeinsamen Nachkommen zufallen würde sowie ein Viertel (1/4) des Nachlasses zu Eigentum zuwenden. Mit der Revision können neu nicht nur ein Viertel (1/4), sondern die Hälfte (1/2) zu Eigentum überlassen werden. Der Pflichtteilsanspruch der Ehegatten und eingetragenen Partner:innen bleibt aber unverändert.

In unserem Newsletter "Weitere Änderungen mit der Revision des Erbrechts" sind Themen wie der Pflichtteilsschutz bei Scheidungen, Schenkungen beim Erbvertrag und die Klarstellung bei der Säule 3a genauer erläutert.

Haben Sie bereits ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet? Prüfen Sie, ob aufgrund des grösseren Gestaltungsspielraums Anpassungen notwendig sind oder werden. Soll jemand neu oder verstärkt begünstigt werden oder braucht es eine Klarstellung? Bei Fragen, für Anpassungen oder für neue Entwürfe stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.